Der zuverlässige Partner für Erbrecht in der Umgebung von Bissendorf

Die Fragen des Erbrechts scheinen für viele Menschen weit weg, doch schneller als gedacht kann man mit diversen Fragestellungen dieses Rechtsgebiets konfrontiert werden. Da genaue Kenntnisse über diesen juristischen Bereich oftmals fehlen, benötigt man einen zuverlässigen Partner, mit dem man sein Anliegen in Ruhe erörtert und der Lösungen erarbeitet, mit denen sich alle Betroffenen zufrieden zeigen. Die Kanzlei Kreft und Kreft in Melle nahe der Ortschaft Bissendorf ist dieser verlässliche Partner, an den sich diejenigen wenden können, die sich mit Fragen bezüglich dieses umfangreichen Rechtsgebiets zu beschäftigen haben. Das kann einerseits wegen einer Erbschaft der Fall sein, die es abzuwickeln gilt. Ebenso berät die Kanzlei im Falle eigener Vorsorge. Oftmals empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen, damit die zukünftigen Erben geregelte Verhältnisse vorfinden.

 

Vorsorge durch eine individuelle Regelung des eigenen Erbes

Das Erbe ist grundsätzlich durch das Gesetz geregelt. Demnach ist bestimmt, welche Personen, ausdrücklich der Ehepartner und die Nachkommen des Erblassers, nach dessen Tod das Erbe antreten und somit Eigentümer der materiellen und immateriellen Hinterlassenschaften werden. Diese gesetzliche Erbfolge betrifft nur den Familienkreis einer Person. Viele Menschen möchten jedoch nicht nur ihre Familie bedenken, sie möchten ebenfalls wichtige Personen bedenken, die zwar nicht zur Familie gehören, jedoch dem engen Freundeskreis angehören. Gleichermaßen ist es möglich, sein Vermögen einem wohltätigen Zweck zukommen zu lassen. Soll dies nach dem eigenen Tod geschehen, ist das in einem Testament festzuhalten. Da an die Gültigkeit eines Testaments verschiedenen Bedingungen geknüpft sind, ist die Kanzlei Kreft und Kreft der richtige Partner bei der Erstellung dieses bedeutsamen Schriftstücks.

 

Die vorzeitige Verteilung der Erbmasse

Möchte man bereits vor dem eigenen Tod sicherstellen, dass die Personen, die man nach seinem Ableben bedenken möchte, auch sicher ihren Anteil erhalten, kann man die Erbmasse im Zuge von Schenkungen bereits zu Lebzeiten verteilen. Dies kann mit Barvermögen, Immobilien sowie anderen Gütern geschehen. Nötig sind dazu jedoch Schenkungsverträge, die notariell zu beglaubigen sind. Die Kanzlei Kreft und Kreft ist in diesen Fällen der ideale Partner, da ein Notar in der Kanzlei ansässig ist. Daher können Schenkungsverträge, die zur vorzeitigen Erbschaftsregelung geschlossen werden sollen, direkt im Haus vollendet werden. Der Gang zu einem externen Notar ist nicht notwendig. Im Bereich des Erbrechts ist die Kanzlei aus der Nähe von Bissendorf daher optimal aufgestellt.