Unsere Rechtsgebiete

Rechtsanwälte und Notar für Melle und Umgebung

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Bürozeiten Mo - Fr: 8.15 - 13.00 UHR & 14.00 - 17.45 UHR
Mittwochnachmittags ist unsere Telefonzentrale nicht besetzt.

Termine nach vorheriger Vereinbarung!

Arbeitsrecht

KREFT & KOLLEGEN in Melle

Die Kanzlei Kreft und Kollegen steht Ihnen als Ratsuchenden oder Betroffenen aus der Gemeinde (Melle, Bad Essen, Bissendorf, Bruchmühlen und Bad Rothenfelde) bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung jederzeit als kompetente Ratgeber und Vertreter Ihrer Interessen im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts zur Verfügung. Dies kann z.B. sein, wenn Sie als Arbeitnehmer Gehaltsansprüche geltend machen oder sich gegen unberechtigte Gehaltskürzungen wehren möchten.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch in Melle, Bad Essen, Bissendorf, Bruchmühlen und Bad Rothenfelde zur Seite, wenn Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen möchten, gleich ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung handelt. Selbstverständlich vertreten wir Sie in einem möglichen Kündigungsschutzprozess bei hinreichender Aussicht auf Erfolg und verfolgen engagiert Ihre Interessen vor dem jeweils für Sie zuständigen Arbeitsgericht. Gegebenenfalls gelingt es auch, zwecks Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses ein für Sie zufriedenstellendes Vergleichsergebnis mit Ihrem Arbeitgeber zu erreichen. Dies schließt selbstverständlich die Verhandlung über die Zahlung einer angemessenen Abfindung, sowie die Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses mit ein.

Auch bei der Gestaltung oder Prüfung von Arbeitsverträgen vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses kann es sinnvoll sein, dass Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Denn bereits mit Abschluss des Arbeitsvertrages werden für Sie als Arbeitnehmer wichtige Regelungen vereinbart, über deren Tragweite und Bedeutung Sie nur durch einen kompetenten Rechtsberater ausreichend aufgeklärt werden können. Dabei sind Themen wie Wettbewerbsverbot nach Beendigung der Beschäftigung, Regelung zur Probezeit und arbeitnehmerseitige Kündigungsfristen, Regelungen zum Weihnachtsgeld, sonstigen Gratifikationen und Urlaubsansprüchen nur ein Ausschnitt der Regelungsbereiche, die in einem Arbeitsvertrag einer besonderen Prüfung unterzogen werden sollten.
Die Kanzlei Kreft und Kollegen verfügt aufgrund der fundierten Rechtskenntnis in weiteren Rechtsgebieten wie z.B. dem Miet-, Familien- und Erb-, Straf- und Verkehrsrecht über die Kompetenz, über das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts hinaus, Ihnen in weiteren wichtigen Lebensbereichen bei auftretenden Problemen engagiert und erfolgreich zur Verfügung stehen.