Erbrecht in Bruchmühlen in zuverlässigen anwaltlichen Händen

Die Vertretung Ihrer Interessen bei der Auseinandersetzung mit Erbangelegenheiten ist die Aufgabe unserer Anwaltskanzlei Kreft und Kreft. Wir beraten Sie individuell zu juristischen Aspekten. Während möglicher Prozesse betreuen und begleiten wir Sie mit Rat und Tat sowie möglichen Lösungswegen. Soweit möglich, streben wir außergerichtliche Einigungen in Ihrem Sinne an. Vertrauen Sie uns Ihre juristischen Sorgen an und lernen Sie unsere kompromisslose Interessenvertretung kennen!

 

Erbangelegenheiten in Bruchmühlen fair regeln

Bereits zu Lebzeiten sollten Sie Ihre Anordnungen zu vorhandenem Vermögen für den Fall Ihres Ablebens treffen. Diese Vorsorge erspart den Hinterbliebenen später unnötige Streitigkeiten. Denn mündliche Verfügungen werden häufig vor Gericht aberkannt oder in Frage gestellt. Gerne unterstützen wir Sie beim Aufsetzen eines notariell beglaubigten Testaments. Möglicherweise sind Sie nicht Verfügender, sondern Erbe. Nun haben Sie Anspruch mindestens auf einen Pflichtteil und eventuell einen laut Erbvertrag zugestandenen Anteil des hinterlassenen Vermögens. Als Anwälte kümmern wir uns im Erbrecht beispielsweise um eine Erbauseinandersetzung, wenn mehrere Erben sich die Hinterlassenschaft teilen. Mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages vermeiden Sie spätere Diskussionen oder gar die Geltendmachung von Gegenansprüchen anderer Erbbeteiligter.

 

Vorsorge und nachträgliche Anspruchsvertretung bei den Rechtsanwälten Kreft und Kreft

Ansprüche auf den Pflichtteil aus einer Erbmasse sind prinzipiell gesetzlich geregelt. Dennoch gibt es gerade bei vielen Erben immer wieder Unsicherheit oder Streitigkeiten um die Höhe des Pflichtteils oder darum, ob er einem oder mehreren Erben überhaupt zusteht. Um solche Ansprüche für Sie geltend zu machen oder gegenüber anderen Erben abzuwehren, stehen wir Ihnen in Bruchmühlen rechtssicher zur Verfügung. Wenn Sie mögen, entwerfen wir für Sie Ihr Testament. Dafür genügt es, uns die gewünschten Details kurz zu nennen. Wir gestalten daraus ein Dokument, welches gerichtlicher Prüfung und der Anfechtung durch andere Personen garantiert standhält. Unsere Tätigkeit verstehen wir als beratend, betreuend und verteidigend. Dementsprechend akribisch kümmern wir uns auch um unscheinbare Details in einer Erbauseinandersetzung.

Sie möchten Details zum Erbrecht bereits zu Ihren Lebzeiten klären oder setzen sich gerade mit Unstimmigkeiten eines Erbes im Todesfall eines Erblassers auseinander? Vereinbaren Sie mit unserer Anwaltskanzlei Kreft und Kreft schriftlich oder telefonisch einen ersten Beratungstermin! Dort erfahren Sie alles, was Sie zu den Voraussetzungen und dem Ablauf außergerichtlicher oder gerichtlicher Erbverfahren wissen müssen und möchten.

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