Familienrecht Bruchmühlen zum Wohle von Eltern und Kindern

Anliegen in strittigen Familienangelegenheiten können bereits vor der Eheschließung vorliegen. Nicht immer endet eine Ehe einvernehmlich. In solchen Fällen wenden Sie sich am besten vertrauensvoll an die Rechtsanwälte Kreft und Kreft. Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten vom Ehevertrag über Sorge- und Umgangsrecht bis hin zu Trennung und Unterhalt.

 

Rechtsanwaltsdienste in Bruchmühlen und den Nachbargemeinden

Ein Ehevertrag legt bereits vor der Eheschließung Bestimmungen für den Fall einer Scheidung fest. Wir als Fachanwälte für Familienrecht helfen Ihnen beim Erstellen eines solchen Vertrages oder prüfen einen bereits verfassten Ehevertrag. Während eines Scheidungsverfahrens stehen wir Ihnen ab Trennungsbeginn bis zum Abschluss des Scheidungstermins umfassend zur Verfügung. Für die entsprechende Verhandlung bereiten wir die Papiere für das Verfahren zum Zugewinnausgleich bzw. zur Vermögensauseinandersetzung vor. Möglich ist bei Streitigkeiten die Prüfung von Unterhaltsansprüchen durch getrenntlebende Ehepartner sowie seitens der Kinder. Wir sind sowohl für die Durchsetzung als auch die Abwehr solcher Ansprüche kompetent. Möglicherweise suchen Sie Rat und Hilfe hinsichtlich eines bereits bestehenden Unterhaltstitels. Einen solchen können wir nach neuester Rechtsvorschrift und den realistischen persönlichen Verhältnissen abändern.

 

Professionelle Unterstützung in Familienangelegenheiten bei den Rechtsanwälten Kreft und Kreft

Wenn eine Ehe zerbricht, gilt es viele Details zu klären. Beispielsweise ist in Härtefällen die Einhaltung des Trennungsjahres nicht zumutbar. Wir als Rechtsanwälte stellen solche Härtefälle fest und helfen Ihnen bei der Beschleunigung der Scheidung. Wichtig ist auch die Auseinandersetzung mit einem bestehenden Immobilienkredit. Unser Ziel ist es hier, eine gute Einigung für beide Ehepartner zu finden. Am besten sprechen Sie uns schon vor einer geplanten Eheschließung darauf an. Denn so lässt sich auch dann Problemen vorsorgen, wenn es später nicht zu einer Scheidung kommt. Beim Unterhalt ist zwischen dem für die Kinder der Eheleute und dem für getrenntlebende Ehepartner zu unterscheiden. Wir beraten Sie dazu gern in unserer Anwaltskanzlei in Bruchmühlen zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Sie haben allgemeine Fragen zum Familienrecht oder suchen konkreten Rechtsbeistand in einem Scheidungsverfahren? Dann sind wir Rechtsanwälte Kreft und Kreft mit unserem Fachwissen auf neuestem Stand und unserer Erfahrung mit Verträgen und Gerichtsverfahren die richtigen Ansprechpartner für Sie.

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